Noch 54 Tage 21. Mai 2026 · DIWASS verpflichtend
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Compliance & Vorschriften

EU-Recht.
Alles, was Sie wissen müssen.

Die Europäische Union hat die Regeln für grenzüberschreitende Abfallverbringung grundlegend überarbeitet. DIWASS, die WSR und eFTI bilden zusammen einen neuen Compliance-Rahmen. Verpflichtend ab dem 21. Mai 2026.

Die Vorschriften

Drei Verordnungen. Ein Rahmen.

Das EU-Recht für grenzüberschreitende Abfallverbringung umfasst drei zusammenhängende Verordnungen. Travas deckt alle drei ab.

Primäre Verordnung
EU-Verordnung 2024/1157

Die überarbeitete WSR, ersetzt Verordnung 1013/2006. Führt DIWASS als verpflichtendes digitales Kommunikationssystem für alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen innerhalb der EU ein.

Gültig ab: 21. Mai 2026, für alle Verbringungen, orange und grüne Liste.

Verordnung (EU) 2024/1157
Durchführungsverordnung
C(2025)3932: Technische Spezifikationen

Legt die technischen DIWASS-Spezifikationen fest: Nachrichtenformate, XML-Schemata, API-Protokolle, Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsanforderungen.

Travas hat die technische Konformität gemäß dieser Durchführungsverordnung erhalten.

Durchführungsverordnung C(2025)3932
Ergänzender Rahmen
eFTI: Elektronische Frachtdokumente

EU-Verordnung 2020/1056 macht digitale CMR-Frachtbriefe rechtlich gleichwertig mit Papierdokumenten in allen EU-Mitgliedstaaten.

Travas generiert eFTI-konforme CMR-Dokumente, die Fahrer bei Grenzkontrollen auf ihrem Telefon vorzeigen können.

Verordnung (EU) 2020/1056
DIWASS erklärt

Was DIWASS ist, und was nicht

DIWASS steht für Digital Waste Shipment System. Es ist die zentrale EU-Plattform für den digitalen Datenaustausch. Entscheidende Erkenntnis: DIWASS ist Infrastruktur, kein Benutzer-Tool.

Was DIWASS ist
Zentrales EU-System für den Datenaustausch bei Abfallverbringungen
Verwaltet von der Europäischen Kommission (GD Umwelt)
Verpflichtend für alle Verbringungen, die eine EU-Grenze überschreiten
Verfügbar über Behördenportal (manuell) oder API (automatisiert)
Was DIWASS nicht ist
Keine benutzerfreundliche Anwendung für den täglichen Gebrauch
Kein Ersatz für Ihr Verwaltungssystem
Kein Archivsystem oder mobile App
Travas als Brücke zu DIWASS

Die EU hat DIWASS als technische Infrastruktur gebaut — nicht als Benutzerplattform für Unternehmen. Travas ist die entlastende Zwischenschicht: Wir übersetzen Ihren Geschäftsprozess in das DIWASS-Format, ohne dass Sie auch nur eine Zeile XML schreiben, einen API-Client entwickeln oder eIDAS-Zertifikate selbst verwalten müssen.

Übersetzt Ihre Unternehmensdaten automatisch ins DIWASS-Format
Technische Konformität erhalten, höchster Zertifizierungsstandard
Echtzeit-Rückmeldung von DIWASS und Behörde in Ihrem Dashboard
5-Jahres-Archiv gemäß Artikel 86 WSR, automatisch
ERP-Anbindung (Exact Online, SAP), keine doppelte Dateneingabe
Zertifizierung
Technische DIWASS-API-Konformität erhalten
Wer ist verpflichtet?

Für wen gilt
die DIWASS-Pflicht?

Die Pflicht gilt nicht nur für den Notifizierer. Jede an einer grenzüberschreitenden Abfallverbringung beteiligte Partei fällt unter die WSR. Dies sind die sieben verpflichtenden Rollen.

01
Notifizierer / Exporteur

Die Partei, die die Notifizierung bei der zuständigen Behörde einreicht. Verantwortlich für das gesamte DIWASS-Verfahren: von der Beantragung bis zum Abschluss.

Zahlt · Kernnutzer Travas
02
Auftraggeber für die Verbringung

Die Partei, die die Verbringung initiiert oder ausführen lässt, auch wenn dies nicht der Abfallerzeuger ist.

03
Abfallerzeuger

Die Partei, die die Abfälle erzeugt hat. Fällt unter die WSR-Pflicht für die Registrierung und Verwaltung der Verbringung.

04
Beförderer / Transportunternehmen

Muss während des Transports nachweislich über das Beförderungsdokument (Anhang IB WSR) verfügen. Travas gibt Beförderern Echtzeit-Zugang über QR-Code.

Kostenlos bei Travas
05
Empfänger / Importeur

Die Partei, die die Abfälle empfängt. Hat eigene Compliance-Verpflichtungen: Empfangsregistrierung, Zertifikatsarchiv und Behördenrückmeldung.

Zahlt · Kernnutzer Travas
06
Empfangsanlage

Die Verarbeitungs- oder Beseitigungsanlage, die die Abfälle entgegennimmt. Muss die Verarbeitung nach Abschluss in DIWASS bestätigen.

Zahlt
07
Zuständige Behörden

ILT, RWS (NL), OVAM (BE), UBA (DE) und Äquivalente. Empfangen und verarbeiten Notifizierungen über DIWASS. Travas bietet ein T-SECA-Portal für Prüfzugang.

Immer kostenlos bei Travas

Alle sieben Rollen sind in der Travas-Plattform vertreten. Notifizierer und Importeure zahlen; Beförderer und Behörden sind immer kostenlos. So schließt sich die gesamte Lieferkette ohne Hemmschwelle an.

Alle Rollen im Detail ansehen
Erforderliche Dokumente

Welche Dokumente benötige ich
für eine Notifizierung?

Eine vollständige Notifizierung für eine Orange-Liste-Verbringung erfordert einen bestimmten Dokumentensatz. Travas generiert und verwaltet sie alle automatisch.

Pflicht · automatisch über Travas
Anhang IA — Notifizierungsdokument

Das zentrale Dokument der Notifizierung. Enthält alle Daten zum Abfallstrom: Typ, Menge, Herkunft, Bestimmungsort, beteiligte Parteien. Travas generiert die XML gemäß C(2025)3932 und reicht über die zertifizierte API ein.

Pflicht · automatisch über Travas
Anhang IB — Beförderungsdokument

Muss während des Transports im Fahrzeug vorhanden sein. Enthält Details zum konkreten Transport: Datum, Route, Kennzeichen. Der Fahrer hat dieses Dokument über die Travas-App zugänglich, auch offline.

Pflicht · hochzuladen
Vertrag Versender–Empfänger

Ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Notifizierer und der Empfangsanlage über die Abfallverbringung. Travas verwaltet dieses Dokument im Dossierarchiv, 5 Jahre gemäß Artikel 86 WSR.

Pflicht · Überwachung über Travas
Nachweis der Finanzsicherheit

Eine Bankgarantie oder ein Versicherungsnachweis, der die Kosten der Rückverbringung und Beseitigung abdeckt. Travas überwacht die Gültigkeit automatisch und warnt Sie vor dem Ablauf der Garantie.

Abhängig vom Abfallstrom
Laboranalysen

Erforderlich bei Chemieabfällen, teerhaltigem Asphalt, Altölen und anderen gefährlichen Strömen, bei denen die Zusammensetzung gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden muss.

Abhängig von der Anlage
Werkserlaubnis oder Umweltzertifikat

Die zuständige Behörde des Bestimmungslands kann zusätzliche Zertifikate verlangen, abhängig von der Art der Verarbeitungs- oder Beseitigungsanlage. Travas archiviert alle Anhänge im Dossier.

Für Grüne-Liste-Verbringungen (Anhang III WSR) genügt das Formular Anhang VII — keine Notifizierung, keine vorherige Genehmigung. Travas reicht Anhang VII ebenfalls automatisch über DIWASS ein.

Zeitplan

Von der Gesetzgebung zur Pflicht

April 2024
EU-Verordnung 2024/1157 verabschiedet

Das Europäische Parlament und der Rat verabschieden die überarbeitete WSR als unmittelbar geltendes EU-Recht. Kein nationales Umsetzungsgesetz erforderlich. Gilt automatisch in allen 27 Mitgliedstaaten.

2025
Technische Spezifikationen veröffentlicht (C(2025)3932)

Die Europäische Kommission veröffentlicht DIWASS-XML-Schemata, API-Protokolle und eIDAS-Authentifizierungsmethoden. Travas implementiert und erhält die technische Konformität.

Travas zertifiziert
21. Mai 2026
DIWASS verpflichtend — orange und grüne Liste

Ab diesem Datum ist die digitale Notifizierung über DIWASS für alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen verpflichtend. Keine Übergangszeit. Papierdokumente sind nicht länger rechtsgültig.

Frist, keine Verschiebung möglich
2026–2030
EU-weiter Rollout und Durchsetzung

DIWASS in Betrieb in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Behörden intensivieren die Durchsetzung. Travas expandiert schrittweise auf alle EU-Korridore.

Durchsetzung

Risiken bei Nichteinhaltung

Die ILT setzt die WSR in den Niederlanden gemäß Artikel 26 durch. Die Sanktionen sollen ausdrücklich "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein.

Nicht compliant

Unternehmen, die ab dem 21. Mai 2026 nicht compliant sind, verstoßen unmittelbar gegen EU-Recht.

Verwaltungsstrafen, kumulativ je Verbringung
Vorübergehende Einstellung der Transporttätigkeit
Widerruf oder Aussetzung der Transportgenehmigung
Strafrechtliche Verfolgung bei schweren Verstößen
Haftung für Schäden durch Nichteinhaltung
Mit Travas: vollständig compliant

Travas deckt alle Compliance-Verpflichtungen aus der WSR und C(2025)3932 ab. Geschützt ab Tag eins.

Zertifizierte DIWASS-API-Anbindung
Digitale Notifizierungen mit eIDAS-Signatur
Automatisches 5-Jahres-Archiv (Artikel 86 WSR)
Behördenportal für Prüfzugang
Audit-Trail für jede Aktion
Warum eine Verschiebung nicht möglich ist

EU-Verordnung 2024/1157 ist kein nationales Gesetz, das ein Minister verschieben kann. Es handelt sich um unmittelbar geltendes EU-Recht ohne Umsetzungsgesetz. Ein Ministerialerlass entfaltet hier keine Rechtswirkung. Jeder neue EU-Beschluss dauert mindestens 12 bis 18 Monate. Der 21. Mai 2026 ist kein Zieldatum. Er ist eine rechtliche Grenze.

Europäische Reichweite

Eine Verordnung. 27 Mitgliedstaaten.

Die WSR gilt für alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen innerhalb der EU. Travas startet in NL, BE und DE. Die Architektur ist von Anfang an für ganz Europa entwickelt.

Niederlande
Durchsetzung über ILT und RWS. T-SECA-Portal für Behörden. Jetzt live.
Belgien
Durchsetzung über OVAM (Flandern), SPW (Wallonien) und Leefmilieu Brussel. Jetzt live.
Deutschland
Durchsetzung über UBA und Landesbehörden. NL-DE- und BE-DE-Korridore. Jetzt live.
Andere EU-Mitgliedstaaten
Erweiterung in Planung

Dieselbe Plattform, dieselbe DIWASS-Zertifizierung. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Korridore zu anderen Mitgliedstaaten nutzen.

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Travas regelt das für Sie.

Fordern Sie frühen Zugang an und erleben Sie, wie Travas Ihre grenzüberschreitende Abfallverbringung EU-konform macht — vor dem 21. Mai 2026.

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