Travas Diwass B.V. · Juli 2026 · de.travas.eu

Anhang VII digital - DIWASS grüne Liste

Anhang VII ist das Begleitformular für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen der grünen Liste. Ab dem 1. Januar 2027 muss es digital über DIWASS eingereicht werden. Travas erledigt das automatisch für Exporteure, Transporteure und Empfänger im Korridor DE, NL und BE.

Stichtag: 1. Januar 2027
Anhang VII für die grüne Liste muss dann digital über DIWASS eingereicht werden. Wer heute noch mit dem Papierformular arbeitet, muss vorher an ein System mit genehmigter DIWASS-Anbindung angeschlossen sein.

Was ist Anhang VII?

Anhang VII ist das Standarddokument für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen der sogenannten grünen Liste. Dazu zählen Abfälle, die nicht als gefährlich eingestuft sind und in erster Linie für Recycling oder Wiederverwendung bestimmt sind: Papier, Glas, Metallschrott, Kunststoffe und bestimmte Elektroaltgeräte.

Das Dokument nennt, wer die Abfälle versendet (Exporteur), wer sie empfängt (Importeur oder Verwerter), um welchen Abfall es sich handelt (Abfallschlüssel nach AVV) und welche Menge verbracht wird. Der Transporteur führt Anhang VII während der Fahrt mit, als Nachweis für eine rechtmäßige Verbringung.

Grüne Liste gegenüber gelber Liste

ListeAbfallartVerfahrenDigital Pflicht ab
GrünNicht gefährlich, recycelbarAnhang VII (Begleitformular)1. Januar 2027
GelbGefährlich und potenziell gefährlichNotifizierung Anhang IA/IB21. Mai 2026 ✓

Was steht in Anhang VII?

Ein vollständig ausgefülltes Anhang-VII-Dokument enthält:

Wie läuft Anhang VII in Travas?

Im Travas-Portal legen Sie Anhang VII über einen Assistenten an. Das System füllt aus Ihrem Konto vor, was schon bekannt ist: Ihre eigenen Angaben als Exporteur, hinterlegte Empfänger und verbundene Transporteure.

Nach dem Anlegen erhält der Empfänger automatisch eine Benachrichtigung. Der Transporteur bekommt Zugang zu einer digitalen Fassung des Anhang VII über einen sicheren Weblink. Bei Ankunft bestätigt der Empfänger den Eingang digital. Damit ist die Verbringung abgeschlossen und gemäß der fünfjährigen Aufbewahrungspflicht archiviert.

Was die digitale Abwicklung über Travas bringt:

Wer ist verantwortlich?

Bei einer Verbringung der grünen Liste ist der Exporteur dafür verantwortlich, dass Anhang VII korrekt ausgefüllt ist und mitgeführt wird. Der Transporteur muss während der Fahrt eine Ausfertigung dabeihaben. Der Empfänger bestätigt den Eingang, der Verwerter bestätigt nach der Verwertung. Travas führt alle Beteiligten über die Plattform durch diesen Ablauf.

Vorbereitung auf den 1. Januar 2027

Wer heute noch mit Papier arbeitet, hat begrenzt Zeit. Sinnvoll ist es, vor dem vierten Quartal 2026 an ein System mit genehmigter DIWASS-Anbindung angeschlossen zu sein. Wer erst im Dezember anfängt, konkurriert mit allen anderen, die dasselbe tun. Travas bindet Sie in einem Werktag an und Sie können die Plattform 30 Kalendertage kostenlos testen. Ihre Zahlungsdaten geben Sie bei der Anmeldung an; danach läuft das Abonnement weiter.

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Anhang VII und die Aufbewahrungspflicht

Alle Anhang-VII-Dokumente sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren, sowohl vom Exporteur als auch vom Empfänger. Die digitale Archivierung bei Travas erfüllt diese Anforderung: Jedes unterzeichnete Dokument wird automatisch gespeichert und ist jederzeit abrufbar. Bei einer Prüfung durch die zuständige Behörde oder den Zoll legen Sie den Nachweis sofort vor, ohne in Papierakten zu suchen.

Häufige Fragen

Gilt der 1. Januar 2027 auch für Verbringungen innerhalb Deutschlands?

Nein. Anhang VII betrifft die grenzüberschreitende Verbringung. Für rein innerdeutsche Transporte gelten die nationalen Nachweisregeln.

Wir verbringen nur wenige Sendungen pro Jahr. Lohnt sich das?

Das Abonnement enthält 240 Verbringungen pro Jahr. Bei 100 Sendungen kostet eine Verbringung rechnerisch 16,95 Euro, bei 1.000 Sendungen 3,98 Euro. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Zeit Sie heute pro Formular aufwenden.

Brauchen unsere Transporteure ein eigenes Abonnement?

Nein. Transporteure und Fahrer haben kostenlos Zugang über einen sicheren Weblink. Empfänger lesen ebenfalls kostenlos mit. Nur ein Empfänger, der als eigene Einheit verbunden wird, kostet 100 Euro pro Jahr.

Was passiert, wenn der Stichtag verschoben wird?

Die Verordnung (EU) 2024/1157 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Verschiebung würde einen neuen EU-Rechtsakt erfordern, und das dauert erfahrungsgemäß zwölf bis achtzehn Monate. Planen Sie nicht damit.

Mehr dazu

Was kostet es?

Der Preis hängt davon ab, wie viel Sie verbringen. Eine Jahreslizenz von 495 Euro plus ein Transaktionsabonnement von 100 Euro im Monat deckt 240 Verbringungen pro Jahr ab; jede weitere Verbringung kostet 3 Euro, ohne Obergrenze. Bei 100 Sendungen sind das 16,95 Euro je Verbringung, bei 1.000 Sendungen 3,98 Euro. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

Wichtig: Travas ist keine Behörde. Travas Diwass B.V. ist ein privates Unternehmen und steht in keiner Verbindung zum Umweltbundesamt (UBA), zur Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT), zu OVAM, zur Europäischen Kommission oder zum DIWASS-System. Travas bietet eine entgeltliche Dienstleistung an, bei der wir die Anmeldung in Ihrem Auftrag als Teil des Onboardings auf der Travas-Plattform übernehmen. Sie können die Anmeldung auch selbst direkt bei Ihrer zuständigen Behörde vornehmen.